WARNUNG Betrug !
- Motzi
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Re: WARNUNG Betrug !
10 Nov. 2012 09:37§ 22a StVG betrifft die Manipulation an Fahrtenschreibern,etc. (lex spazialis) So kann ein Kraftfahrer eventuell daran rumfummeln, damit hinterher die Lenkzeiten nicht nachvollzogen werden können, etc.
2. richtig: bei Betrug muß noch eine Bereicherungsabsicht vorliegen.
3. damit man einen Betrug in besonders schweren Fall begeht, muss man schon ordentlich Hürden überspringen und die in 263 Abs. 3 Nr. 1 - 5 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen.
4. Schau mal in §§ 52, 54 StGB (bei uns gibt es keine 1.000 Jahre Knast zu denen man verurteilt werden kann)
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- wowbagger
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Re: WARNUNG Betrug !
09 Nov. 2012 18:53Weitere Auskünfte nur gegen Cash
Seh ich ja ein!
Aber magst du mir eventuell trotzdem "for free"
den Zusammenhang zwischen
a. dem §22a Strassenverkehrsgesetz und
b. dem §268 StGB erläutern?
Des weiteren müsste ja auch jeder der sich durch die Manipulation des Kilometerzählers bereichert, auch noch wegen Betruges gem. §263 StGB
drankommen.
Das der Kilometerzähler als Urkunde getrachtet werden kann, halte ich als juristischer Profilaie für unwahrscheinlich. Wenn sich die Rechtsprechung der technischen Seite der Messwerterfassung an anderer Stelle bereits so ausführlich widmet.
Die Verjährung, die in §78 StGB geregelt ist, sieht eine Verjährungsfrist von 20 Jahren vor wenn das Höchstmaß der Strafe bis 10 Jahre reicht. Dies ist der Fall wenn jemand wegen Betruges in einem schweren Fall verknackt werden kann.
Ach ja: Ob ein Gericht das mögliche Strafmaß aus §§263+268 (22a StVG) addieren darf?
Meine "Weißheiten" beziehe ich aus Gesetze im Internet
Einlassungen ohne Substanz eines juristisch Interessierten.
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- Motzi
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Re: WARNUNG Betrug !
09 Nov. 2012 17:56Richtig sind aber wohl die 30.... aufgrund des Vertraglichen Schuldverhältnisses.
sorry, aber ich hab' noch keinen 8er gesehen, der im Grundbuch eingetragen oder an dem ein dingliches Recht eingetragen ist.
Ja, ja, das alles klingt jetzt überheblich, aber ich möchte damit deutlich machen, dass die Juristerei nicht so einfach ist und man sich vor juristischen Halbwahrheiten die man aus dem Internet zieht, hüten sollte. Das kann böse aufstoßen.
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- Motzi
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Re: WARNUNG Betrug !
09 Nov. 2012 17:39und andere,...gut gemacht
aber nicht böse sein
Schuster bleibt bei Euren Leisten.
Ich stehe hier und kann nicht anders
1. arglistige Täuschung= § 123 BGB = wer zur Abgabe einer Willenserklärung (.....ich kauf das Ding) durch arglistige Täuschung oder .... bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
2. Anfechtungsfrist = § 124 BGB = (1) Die Anfechtung einer nach § 123 BGB abgegebenen Erklärung kann nur binnen Jahresfrist abgegeben werden. (2) Die Frist beginnt im Falle der arglistige Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt... (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung 10 Jahre verstrichen sind.
3. Urkundenfälschung § 267 StGB, na ja
richtig ist
§ 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen: "Wer zur Täuchung im Rechtsverkehr 1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht ..... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
und hier gilt für die Verjährung:
§ 78 StGB
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus.
(2) .. Völkermord und Mord verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist ...
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchtsmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre bedroht sind.
Weitere Auskünfte nur gegen Cash
:mrgreen-angel: :winken:
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Re: WARNUNG Betrug !
15 Okt. 2012 19:25§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Richtig sind aber wohl die 30.... aufgrund des Vertraglichen Schuldverhältnisses.
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Re: WARNUNG Betrug !
15 Okt. 2012 18:01wie Klaus schon schrieb, 30 Jahre (aber leider keine
30 Jahre Knast ...) !
Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !
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Re: WARNUNG Betrug !
15 Okt. 2012 12:57hab ja von nix ne Ahnung. und davon viel. aber daran zweifle ich ehrbelich.
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- Pusches
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Re: WARNUNG Betrug !
11 Okt. 2012 10:57wenn du die VIN im Online-ETK nachschlägst, siehst du, das dein Japaner aus der Region "Europa" kommt.
Was die "Belangerei" angeht ist in deinem Fall wohl ersteinmal der Gutachter die erste Adresse und zum zweiten wird das wohl auch nichts werden, da dir ausser einem ggf. überteuerten Auto nichts passiert ist (sonst hättest du ja hier etwas dazu gesagt).
Nimm an, der Wagen hat 100.000 km mehr drauf.
Wenn in den 2 Jahren keine der "echten" Kilometerleistung entsprechenden Reparaturen aufgekommen sind, ist doch alles gut.
Als Beispiel:
Wenn die Kopfdichtung nach 63.000 km hinüber ist, wäre das schon erstaunlich. Nach 163.000 kann das schon mal passieren und wäre jetzt nicht sooo erstaunlich.
Will sagen: Wenn du Freude am Auto hast und keine Probleme damit, würde ich das Thema nicht weiter verfolgen.
Nur mal so als überflüssigen Einwurf geäußert.
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Re: WARNUNG Betrug !
11 Okt. 2012 10:29Nachdem ich kein Spezialist bin habe ich einen Gutachter hinbestellt der mir bestätigte dass anhand der Abnutzung der Sitze und des allgemeinen Zustandes die angegebenen 63.000 km realistisch wären.
Meiner ist blau CC61205.
Kriegt man hier vielleicht was raus? Wenn was gedreht wurde - hat man nach der Zeit noch Möglichkeiten den Verkäufer zu belangen?
Ich würde jedenfalls kein Auto mehr dort kaufen!
:Drv1:
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- Arnd_850
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Re: WARNUNG Betrug !
30 Juli 2012 08:01ich vermute fast, dass der japaner, den ich da angschaut hatte auch dazu gehört. allerdings gibts da keine Belege für.
@ Hank: Hast du die VIN? Vielleicht lässt sich noch was raus bekommen.
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- shogun
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Re: WARNUNG Betrug !
30 Juli 2012 00:07"In Japan werden bei ALLEN zugelassenen Fahrzeuge alle 2 Jahre der km-Stand amtlich in den Zulassungstellen/Behörden abgespeichert, ein Fälschen der km-Zähler in Japan ist in Japan nur geringfügig lohnenswert (würde sich nur für entsprechende Vielfahrer, also Geschäftsmänner lohnen, bzw. ausgeschlossen, da in Japan insg. sehr wenig km gefahren wird, viel weniger wie bei uns...!)"
Kann ich bestaetigen, wenn ich hier zum Shaken = TUEV fahre, wird der KM-Stand auf den Pruefpapieren vermerkt. Des weiteren wird auch der KM-Stand bei allen Wartungsarbeiten bei BMW notiert als auch in der Rechnung aufgefuehrt. Auch z B die Aufkleber fuer Oelwechsel usw. tragen einen KM-Stand. Mein alter E32 aus 1988 hat ein Service-Buch mit Stempeln drin von den Wartungen bei BMW, solange die da gemacht wurden. Bei meinem E32 Highline aus 1990 konnte sogar ein Mitarbeiter bei einer BMW Werkstatt in D nachverfolgen, was wo und wann bei BMW Japan gemacht wurde, unter anderem Tausch eines Kuehlschlauches+Wasserpumpe im Jahre .... und dass auch noch der Kuehlerdeckel im Zuge der Austauschaktion noch nicht getauscht wurde.
Wenn die Japanautos km "verlieren", dann geschieht das auf der Reise von Japan in die neue Heimat, das sind die auslaendischen Dealer, die diese kaufen, da gibt es natuerlich auch schwarz Schafe drunter. In Japan selber ist das Thema KM zurueckdrehen kein Thema, da die meisten Autos eh nur wenig km runter haben.
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- Pusches
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Re: WARNUNG Betrug !
28 Juli 2012 16:48jag' doch einer eine Mitteilung an die zuständige StA raus
Ist in Planung und wird, wenn ich alle Unterlagen komplett habe auch erfolgen. :top:
Ich denke wir werden auch eine Datenbank schaffen in welche wir entsprechende KM Stände und Hinweise nach Prüfung eintragen können.
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- Arnd_850
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Re: WARNUNG Betrug !
27 Juli 2012 15:24"In Japan werden bei ALLEN zugelassenen Fahrzeuge alle 2 Jahre der km-Stand amtlich in den Zulassungstellen/Behörden abgespeichert, ein Fälschen der km-Zähler in Japan ist in Japan nur geringfügig lohnenswert (würde sich nur für entsprechende Vielfahrer, also Geschöäftsmänner lohnen, bzw. ausgeschlossen, da in Japan insg. sehr wenig km gefahren wird, viel weniger wie bei uns...!)"
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Re: WARNUNG Betrug !
27 Juli 2012 12:00:top: :top: :top: :top: :top: :top:
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Re: WARNUNG Betrug !
27 Juli 2012 10:42ist leider so nicht korrekt; meiner hat eben jene servicenachweise, sogar eine art schaubild, wann wo was gemacht wurde. belegbar sogar dadurch, dass er offiziell bei den BMW vertretungen in den service ging.Es gibt ja auch kein Servicebuch in Japan. Also für alle Servicebuchfetischisten......
es gibt sie schon die "guten" aber eben nicht für kleines geld an jeder ecke und schon garnicht wenn sie durch al-hadschi hände gingen.
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- Arnd_850
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Re: WARNUNG Betrug !
27 Juli 2012 09:58Hoppla... Die Anzeige steht immer noch drin! Dass man da als Händler nicht kalte Füsse bekommt, wundert mich!
Dem Händler wird man nix nachweisen können. Der wird einfach sagen, dass das Auto so war, als er es gekauft hatte.
Wenn ich die Bilder von Mobile mit dem Auto vor Ort vergleiche, bin ich beeindruckt. Das Auto sieht auf den Fotos wirklich gut und gepflegt aus. Dort in der Werkstatt war es absolut abgerockt mit eingedrückter Beifahrertür, vielen Kratzern und diesen komischen TV-Antennen. Da ist bestimmt auch in der Elektronik einiges verbastelt.
Es gibt ja auch kein Servicebuch in Japan. Also für alle Servicebuchfetischisten......
Der Dunkelblaue, der Anfang des Jahres in Neckartenzlingen angeboten wurde (CC61143) hatte eine Art Bordbuch dabei, in das die vorgeschriebenen gesetzlichen Inspektionen (ich denke, so was wie TÜV) eingetragen wurden. Außerdem waren einige Serviceaufkleber im Auto zu finden. Damit ließen sich zumindest ansatzweise die 106Tkm belegen.
BMW 850i 6-Gang (02/1992)
BMW 320Ci Cabrio (05/2003)
VW Sharan 2.0TDI Beach (08/2015)
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Re: WARNUNG Betrug !
27 Juli 2012 09:35Es gibt ja auch kein Servicebuch in Japan. Also für alle Servicebuchfetischisten......
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Re: WARNUNG Betrug !
27 Juli 2012 07:03Um so glücklicher war ich, dass ich nicht darauf rein gefallen bin, als dann die Unterlagen vorlagen. Zur Frage nach der Historie des Autos reagierte der Händler vor Ort doch sehr verhalten und ausweichend.
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