Wertgutachten Achter

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Re: Wertgutachten Achter

02 Aug. 2009 18:43
#140393
07 wird von der Zulassungstelle erteilt, das ist Länder- bzw. Kommunensache und kann von einem Sachbearbeiter "individuell" ausgelegt werden.
Wenn in Bayern Robert für seine "Seltenheit" ein 07er erhält, so gönn ich ihm das von ganzem Herzen (ich hätte es ja auch gerne).
In der Pfalz hätte er wie manch anderswo auch eher weniger Chancen auf den Erhalt.
das war von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, heute würde ich das 07er-Kennzeichen nirgends mehr bekommen (ich hab's ja schon seit 2005), da seit der Neuregelung in 2007 ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren auch beim 07er-Kennzeichen zwingend erreicht sein muß - vorher gab es eine Reihe von Kriterien (z. b. mindestens 20 Jahre alt, KFZ-historisches Kulturgut, gebaute Stückzahl) von denen keine verpflichtend zu erfüllen war.
Grüße
shneapfla
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Re: Wertgutachten Achter

27 Juli 2009 09:34
#139952
Hallo zusammen,

das Thema "Wertgutachten" hatten wir bereits im letzten Jahr.

Es ist sicherlich für viele 8er-Besitzer eine hochinteressante Sache, - jedoch sollte man gfls. hier mit Bedacht vorgehen und nicht einfach zu einem Gutachter gehen, ihn bitten ein "entsprechend wohlwollendes" Gutachten zu erstellen um dann im Falle eines Falles auf ein "Geldfaß" zu sitzen!! DAS geht nämlich erfahrungsgemäß schief und das extrem lange Gesicht des Besitzers ist sicher!

Um nicht alles zu wiederholen möchte ich auf diesen Link verweisen:
forum.clube31.de/viewtopic.php?t=9604&highlight=wertgutachten

Hier ging es zwar um Hagelschäden und Gutachten, - jedoch trifft das Thema auch diesen Thread.

Gruß aus Werne

Guido
(Der Bordcomputer-, Klimabedienteil- & Instrumentenkombi-Chirurg)

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:54
#139934
07 wird von der Zulassungstelle erteilt, das ist Länder- bzw. Kommunensache und kann von einem Sachbearbeiter "individuell" ausgelegt werden.
Wenn in Bayern Robert für seine "Seltenheit" ein 07er erhält, so gönn ich ihm das von ganzem Herzen (ich hätte es ja auch gerne).
In der Pfalz hätte er wie manch anderswo auch eher weniger Chancen auf den Erhalt.
Die "H"-Regelung ist dagegen klarer definiert:
30 Jahre Mindestalter, und nur Um-/Anbauten, die es zu Produktionszeiten auch schon zu erwerben gab (so mal meine formlos freie Zusammenfassung).

Übrigens: Mit Hoerky habe ich gestern innerhalb des ClubE31 den "Club der H'ler" gegründet.
Wir haben uns verpflichtet, das erteilte "H-Kennzeichen" persönlich an unser Schätzchen anzuschrauben.
Das Ganze wird dann mit einem Art Wetteinsatz bei Nichteinhaltung noch untermauert (nur der Tod entbindet von der Pflicht).
Wir lassen uns dann auch nicht von tieffliegenden Family-Flugobjekten, ferngesteuerten Robotern oder von 9,60 je Kilowatt für die E-Mobile abhalten. :mrgreen-angel:

Näheres hierzu sollte unser Hesse rauslassen (wenn er denn wieder nüchtern ist). :nuts:
 
Gruß Mike.

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:41
#139933
Ja das meinte ich ja wenn das wirklich machbar ist wäre das was für die CSI Fahrer.
Gruß Thorsten

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:37
#139932
Limitiert auf ca. 1500 oder 1700 Stück,und da würde das auch gehen
Dann wäre das ja auch was für unsere CSI-Fahrer.
Wie siehts eigentlich mit der Japan Edition oder so aus?
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:34
#139931
Hallo Harry,
ich weis ich kenne die Regelung,habe auch einige 2002 und 1602 Cabrio gefahren.Ich frag meinen Sachverständigen trozdem nochmal was er damit meinte.Auf jedenfall stand das in einem Buch das für Gutachter/Kfz Sachverständige bestimmt ist. Und er meinte zu mir der e28 M5 ist Limitiert auf ca. 1500 oder 1700 Stück,und da würde das auch gehen.
Gruß Thorsten

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:32
#139929
Danke für die Infos ... :winken:
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:28
#139927
da wurde viel Schindluder getrieben...
Inwiefern :?:

Die 07er Nummer ist/war ein Persilschein für modifizierte Fahrzeuge ohne TÜV aber diversen Umbauten, wenn die erste Abnahme mal gemacht war.
So weit so gut, der Fahrer stand mit seinem Namen für den ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges. Merkst Du was?
Wer haftet/e im Falle eines Falles?

Ausserdem wurden die Kriterien zur Vergabe eines 07erKennzeichens oftmals deutlich überschritten, lies dir mal folgenden Text durch:

www.auto-suechtig.de/rotes_Kennzchn.htm

D.h. mal schnell zu LIDL und Vogelfutter holen? :flop:
Die, die ihr Fahrzeug in einem ordungsgemässen Zustand gehalten haben haben sich geärgert.
Die ernstzunehmenden Liebhaber haben die neue Regelung begrüßt.
Das kann man in vielen Beiträgen und Leserbriefen von Markt, Motor Klassik &Co nachlesen.

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:09
#139925
da wurde viel Schindluder getrieben...
Inwiefern :?:
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 22:08
#139923
Also mein Sachverständiger hat mir so ein Buch vorgehalten a ab es sowas,er meinte den e28 M5 hätte ich mit H Kennzeichen fahren können,allerdings ist das jetzt schon 9 Jahre her.
Gruß Thorsten

Schade, dass Du das nicht schriftlich hast!

Nach der alten Regelung durften 25 Jahre alte Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten - Ausnahme wie bereits oben genannt: äusserst selten gebaute Fahrzeuge, siehe auch Roberts B12 5,0

Heute ist das nicht mehr möglich, erst ab 30 Jahre, schon gar nicht bei einem E28 M5, der übrigens auch im Jahr 2000 maximal 15 Jahre alt war, da er von 85-87 gebaut wurde. Wie oft wohl? War der soooo selten?

Die neue 07er-Regelung finde ich persönlich auch goldrichtig, da wurde viel Schindluder getrieben...

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 20:39
#139888
Also mein Sachverständiger hat mir so ein Buch vorgehalten a ab es sowas,er meinte den e28 M5 hätte ich mit H Kennzeichen fahren können,allerdings ist das jetzt schon 9 Jahre her.
Gruß Thorsten

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 20:28
#139884
Kennzeichen historischer Fahrzeuge
Das Oldtimerkennzeichen (auch „H-Kennzeichen“ genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“ § 2 Nr. 22 FZV).

Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB–DE 123H. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein. Zudem sind mit Oldtimerkennzeichen zugelassene Fahrzeuge von den mit einer fehlenden Feinstaubplakette einhergehenden Einschränkungen ausgenommen.[5]

Kennzeichen für Historische FahrzeugeDie Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.

In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein H-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.[6]

Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.
Gruß Horst
850CSI einfach nur geil!!!
5,6l Hubraum... Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 20:25
#139883
für ein H Kennzeichen muss das Fahrzeug 30 Jahre alt sein und die Bedingung erfüllen das alles original ist. ..meines wissens.
Gruß Horst
850CSI einfach nur geil!!!
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 20:19
#139881
830i Fahrern
Da wirst du wirklich nicht sehr viele finden.
Wie funktioniert das mit dem H-Kennzeichen, wer legt das fest?
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 20:15
#139880
Also ich bin bei der HUK-Coburg da musste ich bisher das Gutachten nicht einreichen,die hatten mir bei meinem Motorrad Streetfighterumbau nach Diebstahl am Nürburgring ohne wenn und aber den Betrag der im Gutachten stand erstattet,hatten mich sogar noch angerufen ob ich nach dem Wertgutachten noch einiges an Geld investiert habe.Ich lass das Gutachten bei einem Sachverständigen machen,der Brücksichtigt auch die Sachen,die ich erneuert habe von denen keine Quittungen/Belege vorhanden sind.Die ca. 150 - 200.-Euro investiere ich auf jedenfall denn wenn es mal Kracht dann geh ich nicht mit ein paar Euro nach Hause.Übrigens wie ist das eigentlich bei den Achtern,meinen e28 M5/286PS den hätte ich auch mit H Kennzeichen fahren können(laut meinem Sachverständigen) da er in nur geringer Stückzahl/Limitiert gebaut wurde.Könnte bei den CSI Fahrern und den 830i Fahrern doch auch klappen !
Noch was so ein Wertgutachten gilt so weit ich weis nur zwei Jahre !
Gruß Thorsten

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 20:15
#139879
Aha, da muss ich mal nachfragen, nächstes Jahr aber erst.
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 19:30
#139875
Dafür reicht auch ein Kurzgutachten aus,kostet so zwischen 80,- und 100,- Euro.
Macht übrigens auch der Tüv/Dekra usw.
Wertgutachten liegt preislich ab ca. 200,- Euro.
Dafür gibts eine tolle Fahrzeugbeschreibung und Bilder aus allen Winkeln. :grinsen1:

Attached files
[IMG
[IMG
Gruß Achim
1.Platz Schönster 8er Bayerwaldtreffen 2010
E39 E31 E24

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 19:13
#139874
Das is schon klar, darum würde ich das hier auch net machen. Aber mal im Ernst, ne Größenordnung ?
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 19:10
#139873
Was kostet das?

in lorch wahrscheinlich mehr als in plauen... :top:
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
Stehen Frauen an der Spitze der Regierung, so ist der Staat in Gefahr, denn sie handeln nicht nach den Anforderungen der Allgemeinheit, sondern nach zufälliger Neigung und Meinung. - ...

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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 18:44
#139869
Was kostet das? Wie hoch wird der Beitrag bei der Versicherung steigen? Welchen Versicherungsschutz muss man dann haben?
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 18:05
#139862
@Alex

Gutachter deines Vertrauens suchen ---> Wertgutachten fuer deinen Wagen machen lassen ---> bei deiner Versicherung einreichen ---> Beitragssatz wird dann neu berechnet ---> im falle eines falles übernimmt dann deine versicherung den fehlenden betrag zwischen zeitwert, den die gegnerische versicherung bezahlen muß, zum erzielten wert laut deines Wertgutachtens...

Gruß Dirk
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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Re: Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 17:37
#139859
Klingt interessant, beschreibe die Vorgehensweise doch bitte mal näher :winken:
CDRDJ /// Alex F.
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Wertgutachten Achter

26 Juli 2009 15:53
#139853
Ich werde im laufe der nächsten zwei Wochen mal einen Termin beim Sachverständigen machen zwecks Wertgutachten für meinen 840`er.
Denn wenn wirklich was ist und ein anderer Zerlegt (was ich nicht Hoffe das dies jemals passiert)mir mein Baby dann habe ich keine Lust etliche Euro`s zu verlieren.Habe das bisher immer mit meinen Auto`s und auch Motorrädern gemacht.Ich denke mal das die Mehrheit hier das auch macht.
Gruß Thorsten

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