Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
- DaggiMicha
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Re: Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
21 Nov. 2007 07:47
Hatte die Lichtdiskussion letztens auch mit meinem Tüver (er sagt das Wort soll ich nicht sagen, klingt so nach Stricher) . Ging dabei um die Harley, weil dort drei Ablendlichter gleichzeitig leuchten.
Früher bekam ich damit die Plakette mit leichten Mängeln im Bericht vermerkt.
Seit letztdem oder diesem Jahr (weiß nicht mehr so genau) gibt es eine neue Verordnung, dass egal ob leichter oder schwerer Lichtmangel die Plakette zu versagen ist.
Hat dazu geführt, dass ich die Plakete ohne Mängel bekommen habe, da er eine der drei Lampen "übersehen" hat bzw. ich eine erst "nachträglich" montiert habe.
:winken:
Micha
Früher bekam ich damit die Plakette mit leichten Mängeln im Bericht vermerkt.
Seit letztdem oder diesem Jahr (weiß nicht mehr so genau) gibt es eine neue Verordnung, dass egal ob leichter oder schwerer Lichtmangel die Plakette zu versagen ist.
Hat dazu geführt, dass ich die Plakete ohne Mängel bekommen habe, da er eine der drei Lampen "übersehen" hat bzw. ich eine erst "nachträglich" montiert habe.
:winken:
Micha
Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren.
André Gide
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Re: Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
21 Nov. 2007 00:10
Beleuchtung ist schon wichtig, da hast Du recht.
Aber ich würde an so einem Schnarcher nicht die ganze TÜV-Gilde abstempeln.
Wie in jeder Branche gibt es Gute und weniger Gute.
Gut, in manchen Betrieben gibts halt mehr von dieser Sorte... :duckundwech:
Aber ich würde an so einem Schnarcher nicht die ganze TÜV-Gilde abstempeln.
Wie in jeder Branche gibt es Gute und weniger Gute.
Gut, in manchen Betrieben gibts halt mehr von dieser Sorte... :duckundwech:
Gruß Mike.
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Re: Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
20 Nov. 2007 18:47
:clap:
Bis denne, Hoerky
Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !
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Hollandfahrrad(wie neu, da kaum benutzt)
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- Rainer H
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Re: Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
19 Nov. 2007 18:26Hi Harry,Also hab vorhin am Scheinwerfer bissl rum gespielt.Da hat sich der Scheinwerfer bewegt.Bin dann bis ans Hauswand gefahren um die hühe vom Scheinwerfer einzustellen.Der Rechte war zimmlich weit unten.Auch so im Tüvbericht.Jetzt sind sie fast in der gleichen höhe.Aber die leuchtweitenregelung oder wie das heisst funzt auf der linken seite nicht.Wäre das ein Problem?Muss das Ding funktionieren.
:-k nachdem das jetzt mal im Bericht steht werden die natürlich mit Argusaugen nachsehen, wüsste aber nicht was es zu meckern geben sollte, wenn die Höhe jetzt tatsächlich passt( :roll: na, ja, die gute alte Hauswandmethode, hast Du den niemanden der so ein Scheinwerfereinstell-Gerätsche hat? Ist doch ´ne Sache von Sekunden!).
Wenn man sagt: Hab´ ich in der Werkstatt machen lassen sollte das wohl genügen...
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- Rainer H
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Re: Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
19 Nov. 2007 18:23
Ja das muß Funktionieren, das solltest Du machen lassen, sonst schickt
Er Dich wieder nach Hause
Gruß Rainer
PS: Ist aber normal das der Tüv beim Licht keinen Spaß versteht.
Er Dich wieder nach Hause
Gruß Rainer
PS: Ist aber normal das der Tüv beim Licht keinen Spaß versteht.
<Spielsachen>
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Re: Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
19 Nov. 2007 18:18
Hi Harry,Also hab vorhin am Scheinwerfer bissl rum gespielt.Da hat sich der Scheinwerfer bewegt.Bin dann bis ans Hauswand gefahren um die hühe vom Scheinwerfer einzustellen.Der Rechte war zimmlich weit unten.Auch so im Tüvbericht.Jetzt sind sie fast in der gleichen höhe.Aber die leuchtweitenregelung oder wie das heisst funzt auf der linken seite nicht.Wäre das ein Problem?Muss das Ding funktionieren.
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- UFO
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Re: Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
19 Nov. 2007 18:01... TÜV wegen zu niedrigem Abblendlicht nicht erhalten... :shock:
:winken: Yildi,
Zu tief eingestellt, oder ist der Scheinwerfer zu tief?
Jetzt nicht lachen, habe vor ein paar Wochen das Bilsteinfwk. in den W211 eingebaut, das erste was der TÜV-Typ im Blaumann nachgemessen hat,
war die Höhe des Scheinwerfers, da hab´ ich blöd gekuckt :shock: ...
Die Begründung:
§ 50, Abs. 3 der StVZO besagt, dass "... der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm ... über der Fahrbahn liegen darf".
Die Scheinwerfermindesthöhe ist für Fahrzeuge bindend, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden. Ein 550er Spyder ist also aus dem Schneider...
Wie war Deine Frage gemeint?
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- Yildi
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Kann der Tüv wirklich so Streng sein???
19 Nov. 2007 17:45
Hallo Leute,
Meine Frau war Heute mit dem Punto(Fiat)beim Tüv.Sie hat die Plakette wegen zu niedriges Abblendlicht nicht erhalten :shock: .Ist das Normal???
Und muss die Abblendlicht Höhenverstellung(elektronische)funktionieren?
Meine Frau war Heute mit dem Punto(Fiat)beim Tüv.Sie hat die Plakette wegen zu niedriges Abblendlicht nicht erhalten :shock: .Ist das Normal???
Und muss die Abblendlicht Höhenverstellung(elektronische)funktionieren?
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