Überführungskennzeichen

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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 16:40
#108203
Was mir grad noch einfällt, du darfst in dem Zeitraum das Fahrzeug zwar bewegen, allerdings nur um es zu überführen, oder in ne Werkstatt zu fahren. Eisessen gehn ist nicht drinn! Das steht so in der Infobroschüre des Kurzeitkennzeichen, und die Rennleitung kontrolliert das auch mal gerne...

Heiliger Himmel,

da muss ich auf der nächsten Probefahrt ja eine Harnröhrenklemme dabei haben!

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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 14:10
#108191
Wie sieht es z.B. mit Exoten oder Importen aus, die beispielsweise die für ihr Zulassungsjahr entsprechenden Abgasnormen nicht einhalten, also beispielsweise Zulassung 2000, aber nur Euro 1 oder so?

stichwort "verkehrssicher" :

www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php
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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 14:06
#108188
Was mir grad noch einfällt, du darfst in dem Zeitraum das Fahrzeug zwar bewegen, allerdings nur um es zu überführen, oder in ne Werkstatt zu fahren. Eisessen gehn ist nicht drinn! Das steht so in der Infobroschüre des Kurzeitkennzeichen, und die Rennleitung kontrolliert das auch mal gerne...
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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 13:51
#108186
mittlerweile muß der Inhaber der roten Nummer den Wagen Fahren oder ein Mitarbeiter von ihm (wenn's ne Firma ist). Für "normale" Probe- und Überführungsfahrten geht das nicht mehr.

Donnerwetter, das ist eine Überraschung!

Wie soll das der Händler denn handhaben, wenn ein Kaufinteressent mal einen von Hunderten Gebrauchtwagen gründlich und selbst am Steuer sitzend ausprobieren möchte???

Gruß: Armin

Inhaber / Betriebsanghöriger muss mitfahren

Na ja, wenn man den nicht womöglich auch noch heiraten muss ....

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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 13:50
#108185
Wie sieht es z.B. mit Exoten oder Importen aus, die beispielsweise die für ihr Zulassungsjahr entsprechenden Abgasnormen nicht einhalten, also beispielsweise Zulassung 2000, aber nur Euro 1 oder so?
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 13:48
#108183
Muss das Fahrzeug, welches da gefahren wird, TÜV haben? Sehe ich das jetzt richtig, dass ich jedes Fahrzeug (welches nicht angemeldet ist) in dem angegebenen Zeitraum fahren darf?

Im Prinzip - ja

Allerdings muß das Fahrzeug verkehrstüchtig sein ...
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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 13:41
#108181
Muss das Fahrzeug, welches da gefahren wird, TÜV haben? Sehe ich das jetzt richtig, dass ich jedes Fahrzeug (welches nicht angemeldet ist) in dem angegebenen Zeitraum fahren darf?
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 12:57
#108178
hallo....seit märz gib es keine doppelkarten mehr ,das läuft elektronisch per inter.zwischen versicherung und behörde.

Soll so laufen, tut es aber noch nicht überall. Am Besten vorher die Zulassungsstelle anrufen und fragen, wie sie es will. Dann klappt's auch mit dem anmelden !

Bis denne,

Hoerky

Habs gerade hinter mir.
Von der Versicherung kommt 'ne Mail mit einer Doppelkarte als PDF-Anhang.
Dabei ist auch der Code der Versicherung aufgeführt.
Die Zulassungsstelle kann nun entweder die ausgedruckte Doppelkarte oder nur den gelisteten Code verwenden.
 
Gruß Mike.

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Re: Überführungskennzeichen

25 Mai 2008 12:30
#108175
mittlerweile muß der Inhaber der roten Nummer den Wagen Fahren oder ein Mitarbeiter von ihm (wenn's ne Firma ist). Für "normale" Probe- und Überführungsfahrten geht das nicht mehr.

Donnerwetter, das ist eine Überraschung!

Wie soll das der Händler denn handhaben, wenn ein Kaufinteressent mal einen von Hunderten Gebrauchtwagen gründlich und selbst am Steuer sitzend ausprobieren möchte???

Gruß: Armin

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Gruss Jens :uah:

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Re: Überführungskennzeichen

24 Mai 2008 12:22
#108096
Die Doppelkarte kostet dabei am meisten, weils ja quasi ein Versicherungs-Blankocheck für 5 Tage ist. Wenn man diese Doppelkarte (oder jetzt eben diese neue elektronische Form davon) bei der Versicherung holt, wo man den Wagen später auch versichert, dann bekommt man die Kosten erstattet.

Bei diversen Direktversicherungen kannst du die Doppelkarte beantragen, bekommst sie nach 5min per email und kannst sie dir gleich ausdrucken.

Mit dem neuen System sollte das ja auch irgendwie so funktionieren, da bekommt die Behörde dann wahrscheinlich diesen Code oder so...
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Re: Überführungskennzeichen

24 Mai 2008 09:58
#108083
mittlerweile muß der Inhaber der roten Nummer den Wagen Fahren oder ein Mitarbeiter von ihm (wenn's ne Firma ist). Für "normale" Probe- und Überführungsfahrten geht das nicht mehr.

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Re: Überführungskennzeichen

24 Mai 2008 09:10
#108080
hallo....seit märz gib es keine doppelkarten mehr ,das läuft elektronisch per inter.zwischen versicherung und behörde.

Soll so laufen, tut es aber noch nicht überall. Am Besten vorher die Zulassungsstelle anrufen und fragen, wie sie es will. Dann klappt's auch mit dem anmelden !

Bis denne,

Hoerky
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Re: Überführungskennzeichen

24 Mai 2008 08:35
#108079
Ich danke euch für die vielen hilfreichen Antworten :winken:
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Re: Überführungskennzeichen

24 Mai 2008 08:34
#108078
hallo....seit märz gib es keine doppelkarten mehr ,das läuft elektronisch per inter.zwischen versicherung und behörde.
Grüße Tommy
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Re: Überführungskennzeichen

24 Mai 2008 07:21
#108073
Sollte man der Rennleitung begegnen, erzählt man, dass man im Auftrag des Garagiers den Wagen holt. Das geht dann meist problemlos.

Das ist in D-Land mittlerweile verboten. Früher ging das noch, mittlerweile muß der Inhaber der roten Nummer den Wagen Fahren oder ein Mitarbeiter von ihm (wenn's ne Firma ist). Für "normale" Probe- und Überführungsfahrten geht das nicht mehr.
Das Problem ist dann nicht unbeding die Strafe, sondern die Tatsache, daß der Besitzer der roten Nummer angezählt wird ... irgendwann ist die dann nämlich weg - und das schmerzt.
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Re: Überführungskennzeichen

23 Mai 2008 23:51
#108066
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein Alpina-Fahrer Schleichwerbung braucht ...

Ein Alpina rollt, der schleicht nicht!

Also wir machen das immer so dass wir von einem Garagenbetrieb die U-Schilder holen.
Sollte man der Rennleitung begegnen, erzählt man, dass man im Auftrag des Garagiers den Wagen holt. Das geht dann meist problemlos.
Falls nicht bezahlt der Garagier eine Busse von etwa CHF 120 (ca. 70€)
Mit 19 Jahren war ich der jüngste 850er Fahrer...
Mit 20 hatte ich genug davon
images.spritmonitor.de/239292.png

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Re: Überführungskennzeichen

23 Mai 2008 21:10
#108056
:schleichwerbung on:

Unseren RainerB12 anrufen, der mailt Dir eine Deckungskarte. Damit zur Zulassung (hier 10,20 €uro für 5 Tage), Schilder machen lassen (hier 15,00 €uro) und dann 5 Tage fahren.

Danach Fahrzeug bei Rainer weiter versichern und an- bzw. ummelden (hier 42,70 €uro) und feddisch !

Die Nummernschilder konnte ich aufbrauchen, weil ich das Kennzeichen vom Vorgängerfahrzeug übernommen habe.

Also insgesamt 67,90 €uro und einen Super-Service made by RainerB12 !

:schleichwerbung off:

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein Alpina-Fahrer Schleichwerbung braucht ...

:devilchilli:

Bis denne,

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Re: Überführungskennzeichen

23 Mai 2008 21:08
#108055
Pass auf, das du keine doppelkarte von einer fremdversicherung nimmst. die langen dann für die paar tage richtig zu. Wenn du sie von deiner versicherung nimmst wird das dann so behandelt, als ob du das auto nur ein paar tage eher angemeldet hast...
Geht natürlich nur, wenn du es dann auch anmeldest...
Gruß Horst
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Re: Überführungskennzeichen

23 Mai 2008 20:52
#108054
Ich hole es immer beim lokalen BMW-Händler.
Gilt ab dem Tage wo man es abholt für 5 Tage, kostet ca. 50-60€

Ansonsten brauchst Du eine Deckungskarte von Deiner Versicherung (kostete ab so ca. 50€) - das Prägen der Schilder (ca. 30€).

Man kann diese Überführungskennzeichen auch länger haben, dann aber pro 5 Tage jeweils eine Deckungskarte ... und das macht auch nicht jede Zulassungsbehörde mit.
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Überführungskennzeichen

23 Mai 2008 20:23
#108052
Hallo zusammen ...

wie funktioniert das mit einem Überführungskennzeichen?
1. Versicherung?
2. Wo bekomm ichs her?
3. Gilt es immer nur 5 Tage?

Danke ...
CDRDJ /// Alex F.
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