Frage Nebelscheinwerfer an = 10€
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
26 Nov. 2002 04:03
P.S. Meine Ex ist auch blond...und bei den freundlichen Grün/Weissen Helfern...

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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
25 Nov. 2002 22:48ich fasse es nicht,klasse ,echt klasse!
Sorry Gerald,aber das war einfach klasse was loni schrieb,sorry ,echt,aber ich kann es gar nicht fassen.
Haut rein! :lachen1:
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- Udo
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
24 Nov. 2002 21:45Wenn die grünen Jungs darauf anspringen, ist doch toll! Gerald, vielleicht erwischt du mal einen schwulen Polizisten, der auf dich steht, dann kannste dir das ja auch zu Gute kommen lassen!!! :mrgreen:
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- higw65
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
24 Nov. 2002 18:15Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
24 Nov. 2002 15:24Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Elwood
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
23 Nov. 2002 01:53Naja, im Ernst, bin halt nur neidisch. Wir Männer haben es halt schwerer in dieser Welt

Grüße
Elwood
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
22 Nov. 2002 22:59Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TomS
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
22 Nov. 2002 14:17
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
22 Nov. 2002 12:35I. Allgemeine Verkehrsregeln
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnisbusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Reicht Dir das als Aussage?
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- TomS
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
22 Nov. 2002 10:25Hab natürlich eimerweise Überweisungsscheine und Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu liegen jetzt! Für 10€ können die ruhig etwas arbeiten und Berichte schreiben - in der Privatwirtschaft undenkbar, wäre nach 1 Mon pleite so eine Firma...
Mit den 50m war mir bekannt bei Nebelschluß, der Pol. meinte aber voller Überzeugung: hier ist Sichtweite über 50m -> also NSW aus! Was soll man da noch sagen!
btw. Es gab doch noch ein Passus -> ...die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50km/h... oder so?
650Ci SMG
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- Udo
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
22 Nov. 2002 02:12
BMW 850CI
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
21 Nov. 2002 21:28Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
Eigentlich eine Auslegungssache. Ich hätte es drauf ankommen lassen, wenn um die Zahlung geht und um die Ortschaften rum die Sicht stark beeinträchtigt war. Die 50m-Regel bei Nebel gilt übrigens NUR für die Nebelschlussleuchte! Nicht für die Nebelscheinwerfer. Dort wird nur von erheblicher Behinderung gesprochen!
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- TomS
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
21 Nov. 2002 18:14Hab früher auch regelmäßig 10DM geblecht weil mit Standlicht und Nebels rumgefahren - fand ich cool damals, naja...
Wieso verdoppelt? Haben wie überall anders auch einfach ein € Zeichen hintergemalt!
650Ci SMG
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- Doc Brown
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Re: Nebelscheinwerfer an = 10€
21 Nov. 2002 18:07Ich hätte nicht gedacht, dass die Cops das beim Achter mit den Nablern rallen, da diese ja mit in den Klappscheinwerfern sind. Ansonsten erkennt man ja die "Nebler-Fahrer" an dem hellen Licht unterhalb des Abblendlichtes.
Naja, wieder eine Hoffnung weniger.

Viele Grüße, Doc
EDIT: Moment mal - 10 Euronen wollen die jetzt für eingeschaltete Nebler haben? Haben die verdoppelt? Ich hab in Hamburg mit dem E46 mal 10 DM gelascht... ist auch noch gar nicht so lange her, meine ich...
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- TomS
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Nebelscheinwerfer an = 10€
21 Nov. 2002 17:12Dem ersten wollt ich noch erklären das überalle dichter Nebel ist, aber Polizist: Hier in der Ortschaft kann man über 50m weit gucken=Nebels aus!= 10€
War ich sauer!!!
Beim zweiten Mal hab ich gesagt ich wüßte gar nicht wo der Hebel ist für Nebel und beim dritten das ich gar keine Nebels habe - da war mir auch schon alles egal!
Muß man tatsächlich ständig eine Hand am NSW haben und an/ausmachen bei jedem Nest mit mehr als 1,5 Häusern oder wie??? Hab ja das Gefühl das die extra stehen wenns neblig ist weil keiner die ausmacht im Ort!
Kennt sich da jemand aus bei solchen Sachen???
650Ci SMG
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