Vollgutachen oder nicht..?
- Arnd_850
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Re: Vollgutachen oder nicht..?
14 Mai 2012 10:01
Passt nicht ganz zum Thema, aber ich hatte mir für den Hausbau auch noch einen Mini-Bagger gekauft. Ist ein JCB 1,5-Tonner. Der passt gut zum Multicar und verliert auch nicht an Wert (wenn er funktioniert). Mit so einem hydraulischen Spaten muss man halt nicht immer gleich für jeden großen Stein eine Baggerfirma kommen lassen.
Viele Grüße aus der Geburtsstadt des ersten BMW Autos
BMW 850i 6-Gang (02/1992)
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- Dirk L
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Re: Vollgutachen oder nicht..?
13 Mai 2012 15:42
@x-5lemans
das war mit sicherheit vor 2007 bei dir... seit 2007 gilt die gesetzeslage aus dem ersten beitrag...
ein paar kleinigkeiten müssen am multi mit sicherheit gemacht werden...
das war mit sicherheit vor 2007 bei dir... seit 2007 gilt die gesetzeslage aus dem ersten beitrag...
ein paar kleinigkeiten müssen am multi mit sicherheit gemacht werden...
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
Stehen Frauen an der Spitze der Regierung, so ist der Staat in Gefahr, denn sie handeln nicht nach den Anforderungen der Allgemeinheit, sondern nach zufälliger Neigung und Meinung. - ...
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- x-5lemans
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Re: Vollgutachen oder nicht..?
13 Mai 2012 13:52
Also ich hatte meinen Audi mal drei Jahre abgemeldet und musste dann ein sogenanntes vollgutachten machen lassen, ich glaube das war ab 18 Monaten Stilllegung... wenn Du die Papiere hast, dann ab zum TÜV, aber nur wenn Du sicher bist das er auch durchkommen würd...
Grüße
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- Dirk L
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Re: Vollgutachen oder nicht..?
13 Mai 2012 13:44
zum Hausbau benutzen...
Erde, Steine, Sand, Kies, Beton uns so weiter transportieren...
Die Möglichkeiten sind ja mit diesem Fahrzeugtyp fast unbegrenzt... :mrgreen:
Das Fahrzeug stand jetzt nicht die ganze Zeit seit 97 rum, sondern wurde auf einer "LPG" als Geräteträger mit 6km/h genutzt.
Erde, Steine, Sand, Kies, Beton uns so weiter transportieren...
Die Möglichkeiten sind ja mit diesem Fahrzeugtyp fast unbegrenzt... :mrgreen:
Das Fahrzeug stand jetzt nicht die ganze Zeit seit 97 rum, sondern wurde auf einer "LPG" als Geräteträger mit 6km/h genutzt.
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Re: Vollgutachen oder nicht..?
13 Mai 2012 13:25
hallo alex,
im prinzip geht es mir nur um den fettgedruckten absatz... die daten können doch mit meinem fahrzeugbrief verifiziert werden...
extra für dich ein erstes bild... :grinsen1:
Gruß Dirk
Attached files
im prinzip geht es mir nur um den fettgedruckten absatz... die daten können doch mit meinem fahrzeugbrief verifiziert werden...
extra für dich ein erstes bild... :grinsen1:
Gruß Dirk
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Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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- CDRDJ
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Re: Vollgutachen oder nicht..?
13 Mai 2012 13:08
Zum TÜVer deines Vertrauens fahren und nachfragen würde ich sagen. Des Weiteren wollen wir deas neue Schätzchen natürlich auch sehen, also her mit den Bildern.
Mein Schulfreund ist bei der DEKRA, den kann ich im Notfall fragen. Er arbeitet rund um Zwickau herum, also auch nicht so weit weg von dir :winken:
Mein Schulfreund ist bei der DEKRA, den kann ich im Notfall fragen. Er arbeitet rund um Zwickau herum, also auch nicht so weit weg von dir :winken:
CDRDJ /// Alex F.
CR-AF 850
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- Dirk L
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Vollgutachen oder nicht..?
13 Mai 2012 11:28
Hallo Leute,
ich habe mir am Freitag ein Fahrzeug gekauft, das seit 09/1997 vorübergehend stillgelegt ist. Die Stillegung wurde verlängert bis 03/1999.
Die aktuelle Gesetzeslage sagt folgendes:
StVZo $14 Absatz 2
Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
wenn ich das richtig verstanden habe, bräuchte ich nur eine neue TÜV- und ASU-Bescheinigung um das Fahrzeug anzumelden. Fahrzeugbrief(BRD) und Abmeldebescheinigung habe ich vom Fahrzeug.
Oder wie versteht ihr den letzten Abschnitt von $14..?
Gruß Dirk
ich habe mir am Freitag ein Fahrzeug gekauft, das seit 09/1997 vorübergehend stillgelegt ist. Die Stillegung wurde verlängert bis 03/1999.
Die aktuelle Gesetzeslage sagt folgendes:
StVZo $14 Absatz 2
Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
wenn ich das richtig verstanden habe, bräuchte ich nur eine neue TÜV- und ASU-Bescheinigung um das Fahrzeug anzumelden. Fahrzeugbrief(BRD) und Abmeldebescheinigung habe ich vom Fahrzeug.
Oder wie versteht ihr den letzten Abschnitt von $14..?
Gruß Dirk
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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