Wer hat den roten Achter gekauft?

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

07 Sep. 2013 15:44
#207185
Ja, ich habe deine Geschichte gelesen, ist ein bischen suboptimal gelaufen.

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

07 Sep. 2013 11:33
#207178
Der Unterschied ist aber, ich hatte ihn bereits gekauft ...
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

07 Sep. 2013 11:30
#207177
Hallo,

auch ich hatte an dem roten 8er Interesse. War aber zu langsam und er war relativ schnell verkauft.

Naja,... geteiltes Leid ist halbes Leid :-(

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

07 Sep. 2013 11:19
#207176
So, jetzt weiß ich wenigstens wer den Achter gekauft hat. Schade, dass sich der auch hier im Forum allseits bekannte Käufer nicht zu Wort oder wenigstens mal bei mir gemeldet hat, obwohl er den Thread insgeheim immer wieder mitverfolgt hat . Naja so ist es halt. Wenn es ums Geschäft geht, zählen scheinbare Freundschaften nichts mehr. Ich wünsche dem aktuellen Käufer auf jeden Fall alles Gute damit ...

Fall geschlossen, werde nichts weiter unternehmen
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

07 Sep. 2013 09:56
#207175
Wären solche Fälle von vorne herein klar, wäre Motzi wohl als Tellerwäscher erfolgreicher

und sonstige "juristische Ergüsse" von anderen

Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass ich dazu etwas sage :mrgreen-jackbox:
James, heute nehmen wir den Zwölfspänner!

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

29 Aug. 2013 21:17
#207080
Wären solche Fälle von vorne herein klar, wäre Motzi wohl als Tellerwäscher erfolgreicher.
Und meine zweite Erkenntnis aus diesem Fred:
Es ist wie bei einem Bundesliga-Fußballspiel.
Schenkt man einer Umfrage im Stadion Glauben, dann gibt es rund 40.000 fähige und 3 unfähige Schiedsrichter aktuell im Stadion.
 
Gruß Mike.

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

29 Aug. 2013 19:59
#207076
Fakt ist jedoch, der Rote 8er ist weg, keiner weis wo,
der rest wird über Anwälte geklärt.
Danach sehen wir was dabei herausgekommen ist. :rauchen:

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

29 Aug. 2013 19:01
#207074
... Horke hat recht: Beide Verträge sind gültig. Nur kann der Verkäufer beim ersten Vertrag seine Leistungspflicht (=Übertragung des Eigentums) nicht erfüllen, weil das Auto bereits an den Zweitkäufer verkauft und übereignet wurde. Die Leistungspflicht ist juristisch gesehen unmöglich geworden. Da diese Unmöglichkeit vom Verkäufer verschuldet ist, erwächst dem Käufer des ersten Vertrages ein Schadenersatzanspruch, der in der Tat vielfältig sein kann: Wenn der Erstkäufer z.B. glaubhaft machen kann, dass er den roten Achter mit xx Gewinn weiterverkauft hätte und dies nun zerschlagen ist, kann er einen Anspruch auf entgangenen Gewinn nach § 252 BGB gelten machen.

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

29 Aug. 2013 18:56
#207073
Meine, vielleicht auch unmaßgebliche Meinung, lautet:
An einem Diebesgut kann man, auch nicht gutgläubig,
Eigentum erwerben. Bei Betrug o.ä. schon.

Also gehört das Gut (der rote 8er) nach Vertragsschluss
und Übergabe, rechtmäßig dem neuen Erwerber.

Alex bleiben nur die, sicher schwer nachzuweisenden,
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.

Denn BGB sagt deutlich: Kaufvertrag = Erffüllung durch
Einigung und Übergabe. Und die ist ja beim zweiten Käufer erfolgt.

Bis denne,

Hoerky
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

29 Aug. 2013 17:04
#207067
Horke, wieso hat der Zweite einen rechtsgültigen Vertrag?

Wenn ich rein theoretisch Deine Frau heiraten würde, dann wäre doch dieser zweite Rechtsakt ungültig, nicht aber Deine noch bestehende "Erst"-Ehe.

Der erste Kaufvertrag mit Alex ist rechtsgültig. Dann hat der Verkäufer einen Rechtsbruch durch den Abschluss eines zweiten Vertrages über denselben Vertragsgegenstand begangen. Das hätte er nicht dürfen, ohne zuvor den Vertrag mit Alex zu kündigen. Der Zweitkäufer hat also eine Art "Hehlerware" (Dies ist nur bildlich, nicht juristisch gemeint.) bekommen; und daran kann er bekanntlich kein Eigentum erwerben, sondern muss es herausgeben.

Schadenersatz kann sehr vielfältig sein. Er kann im Mehrpreis eines gleichwertigen Ersatzgutes liegen. Er kann im entgangenen Gewinn eines Weiterverkaufs liegen. Er kann im Mietpreis eines Ersatzwagens bis zur Anschaffung eines vergleichbaren Autos liegen, usw usw.

Trotzdem immer noch unmaßgebliche

Meinung von Armin.

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

29 Aug. 2013 16:15
#207066
OT!
Zwei Anwälte gehen in der Mittagspause im Park spazieren.
Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor:
"Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen."
Der gibt ihm ohne große Diskussion 200 Euro für den Kauf einer neuen Hose. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt:
"Seit wann hast du denn einen Hund?"
Der Anwalt antwortet:
"Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

29 Aug. 2013 06:52
#207054
Meines Erachtens hat Alex auf Grund des eheren Vertrages Anspruch auf den Vertragsgegenstand, und der 'Zweitkäufer' kann Schadenersatz wegen des nicht erfüllbaren Vertrages vom Verkäufer verlangen.

Jein - der Erstkäufer hat Anspruch auf Schadensersatz, der "Zweitkäufer" darf den Wagen behalten, schließlich hat er gültigen Vertrag, ein Auto mehr auf dem Hof und Geld weniger auf dem Konto.

Problem ist nur der Schadensersatz/ausgleich herzuleiten. Du hast kein Auto, dafür aber noch Dein Geld. Wo ist also der Schaden ? Du kannst ja mit dem Geld ein anderes Auto kaufen ...
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 22:03
#207048
Clever :top:
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 22:02
#207047
Ich hab beim Alex vorsichtig angeklopft, ob da nicht vielleicht in letzter Zeit ein 18" Alpina Radsatz reingekommen ist. Negativ. ;-)
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 21:58
#207046
In Groß Gerau ist er nicht gelandet...
Damit kann ich zwar wenig anfangen, aber schauen wir mal wie sich das weiterentwickelt. Ich wollte nur den aktuellen Käufer informieren, falls er überhaupt hier mitliest :winken:
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 21:08
#207043
In Groß Gerau ist er nicht gelandet... ;-)
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 20:15
#207040
Ich hatte halt keine Zeit um mich um einen Transport zu kümmern, da ich wenige Tage später in den Urlaub fuhr. Wir einigten uns sogar darauf, dass sich der Verkäufer um den Transport kümmert und ich etwas mehr bezahle. War ihm dann aber zuviel und der Rote wird wohl nach GroßGerau oder so gegangen sein. Ich könnte sowas von ....
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 19:37
#207036
...Pusches ist neulich was ganz ähnliches passiert. Laufen
denn heutzutage nur noch Spacken rum?? :?
*** Cross-Knight ***

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 15:55
#207028
Wir dürfen nicht "Vertragsschluss" und "Eigentumsübergang" verwechseln.

Für die Gültigkeit des Vertrages ist Zahlung keine zwingende Voraussetzung. Es könnte ja Stundung, Ratenzahlung oder eine künftige Gegenleistung vereinbart sein.
Stell Dir vor, Du lässt einen Generalunternehmer Dein Haus bauen. Dem zahlst Du ja auch nicht den vollen Hauspreis aconto, nur damit der Bauvertrag rechtsgültig wird.

Meines Erachtens hat Alex auf Grund des eheren Vertrages Anspruch auf den Vertragsgegenstand, und der 'Zweitkäufer' kann Schadenersatz wegen des nicht erfüllbaren Vertrages vom Verkäufer verlangen.

Unmaßgebliche Meinung von:
Armin

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 14:22
#207025
Wenn ich mich an eine entsprechende Rechtsvorlesung vor langer Zeit richtig erinnere gehört zu einem Kauf unabdingbar: Bezahlung UND Übergabe der Ware.
Nach meiner Auffassung hast du bestenfalls ein Anrecht auf Erstattung von angefallenen Kosten und / oder auf Ersattung entgangenen Gewinns.
Keines Falls wirst du ein Anrecht auf den Wagen haben.
Aber Jura war nur Nebenfach und es ist verdammt lange her.

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 14:19
#207024
Danke für den Beistand, ich ärgere mich nur um die verschwendete Zeit und die Kosten für Besichtigung und so ...
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 14:17
#207023
Hi Alex :winken:

An dem rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem neuen
Käufer wirst Du nichts rütteln können. Ist ja kein Diebesgut.
Was Dir bleibt sind Schadenersatzansprüche an den unlauteren
Verkäufer.

Trotzdem Panne, was der Verkäufer gemacht hat ... :bash:

Bis denne,

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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

28 Aug. 2013 11:08
#207022
Da waren 18" Alpina Felgen drauf, richtig. Da ich einen rechtsgültigen Kaufvertrag habe, werde ich wohl dagegen juristisch vorgehen. Daher eine Bitte an den Käufer: Nicht zerlegen etc. da evtl. die aufgebrachte Zeit und die Kosten nicht zurückerstattet werden. Fahrgestellnummer lautet übrigens: WBAEG110X0CB13670
CDRDJ /// Alex F.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

27 Aug. 2013 21:11
#207012
@Bricklayer: Bitte PN!!! :-)
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?

27 Aug. 2013 21:07
#207010
Hätte da vielleicht 18"" Alpinas komplett neu lackiert und mit neuen Reifen...B12 Bereifung... u.U. zu veräußern :winken:
Früher haben die Leute ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay!

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