Wer hat den roten Achter gekauft?
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
07 Sep. 2013 11:19Fall geschlossen, werde nichts weiter unternehmen
CR-AF 850
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- Motzi
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
07 Sep. 2013 09:56Wären solche Fälle von vorne herein klar, wäre Motzi wohl als Tellerwäscher erfolgreicher
und sonstige "juristische Ergüsse" von anderen
Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass ich dazu etwas sage :mrgreen-jackbox:
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- pfaelzer
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
29 Aug. 2013 21:17Und meine zweite Erkenntnis aus diesem Fred:
Es ist wie bei einem Bundesliga-Fußballspiel.
Schenkt man einer Umfrage im Stadion Glauben, dann gibt es rund 40.000 fähige und 3 unfähige Schiedsrichter aktuell im Stadion.
Gruß Mike.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
29 Aug. 2013 19:01Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
- hoerky
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
29 Aug. 2013 18:56An einem Diebesgut kann man, auch nicht gutgläubig,
Eigentum erwerben. Bei Betrug o.ä. schon.
Also gehört das Gut (der rote 8er) nach Vertragsschluss
und Übergabe, rechtmäßig dem neuen Erwerber.
Alex bleiben nur die, sicher schwer nachzuweisenden,
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.
Denn BGB sagt deutlich: Kaufvertrag = Erffüllung durch
Einigung und Übergabe. Und die ist ja beim zweiten Käufer erfolgt.
Bis denne,
Hoerky
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
29 Aug. 2013 17:04Wenn ich rein theoretisch Deine Frau heiraten würde, dann wäre doch dieser zweite Rechtsakt ungültig, nicht aber Deine noch bestehende "Erst"-Ehe.
Der erste Kaufvertrag mit Alex ist rechtsgültig. Dann hat der Verkäufer einen Rechtsbruch durch den Abschluss eines zweiten Vertrages über denselben Vertragsgegenstand begangen. Das hätte er nicht dürfen, ohne zuvor den Vertrag mit Alex zu kündigen. Der Zweitkäufer hat also eine Art "Hehlerware" (Dies ist nur bildlich, nicht juristisch gemeint.) bekommen; und daran kann er bekanntlich kein Eigentum erwerben, sondern muss es herausgeben.
Schadenersatz kann sehr vielfältig sein. Er kann im Mehrpreis eines gleichwertigen Ersatzgutes liegen. Er kann im entgangenen Gewinn eines Weiterverkaufs liegen. Er kann im Mietpreis eines Ersatzwagens bis zur Anschaffung eines vergleichbaren Autos liegen, usw usw.
Trotzdem immer noch unmaßgebliche
Meinung von Armin.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
29 Aug. 2013 16:15Zwei Anwälte gehen in der Mittagspause im Park spazieren.
Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor:
"Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen."
Der gibt ihm ohne große Diskussion 200 Euro für den Kauf einer neuen Hose. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt:
"Seit wann hast du denn einen Hund?"
Der Anwalt antwortet:
"Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."
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- horke
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
29 Aug. 2013 06:52Meines Erachtens hat Alex auf Grund des eheren Vertrages Anspruch auf den Vertragsgegenstand, und der 'Zweitkäufer' kann Schadenersatz wegen des nicht erfüllbaren Vertrages vom Verkäufer verlangen.
Jein - der Erstkäufer hat Anspruch auf Schadensersatz, der "Zweitkäufer" darf den Wagen behalten, schließlich hat er gültigen Vertrag, ein Auto mehr auf dem Hof und Geld weniger auf dem Konto.
Problem ist nur der Schadensersatz/ausgleich herzuleiten. Du hast kein Auto, dafür aber noch Dein Geld. Wo ist also der Schaden ? Du kannst ja mit dem Geld ein anderes Auto kaufen ...
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
28 Aug. 2013 22:02Gesucht: BMW 850CSi
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
28 Aug. 2013 21:58Damit kann ich zwar wenig anfangen, aber schauen wir mal wie sich das weiterentwickelt. Ich wollte nur den aktuellen Käufer informieren, falls er überhaupt hier mitliest :winken:In Groß Gerau ist er nicht gelandet...
CR-AF 850
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
28 Aug. 2013 20:15CR-AF 850
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
28 Aug. 2013 15:55Für die Gültigkeit des Vertrages ist Zahlung keine zwingende Voraussetzung. Es könnte ja Stundung, Ratenzahlung oder eine künftige Gegenleistung vereinbart sein.
Stell Dir vor, Du lässt einen Generalunternehmer Dein Haus bauen. Dem zahlst Du ja auch nicht den vollen Hauspreis aconto, nur damit der Bauvertrag rechtsgültig wird.
Meines Erachtens hat Alex auf Grund des eheren Vertrages Anspruch auf den Vertragsgegenstand, und der 'Zweitkäufer' kann Schadenersatz wegen des nicht erfüllbaren Vertrages vom Verkäufer verlangen.
Unmaßgebliche Meinung von:
Armin
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
28 Aug. 2013 14:22Nach meiner Auffassung hast du bestenfalls ein Anrecht auf Erstattung von angefallenen Kosten und / oder auf Ersattung entgangenen Gewinns.
Keines Falls wirst du ein Anrecht auf den Wagen haben.
Aber Jura war nur Nebenfach und es ist verdammt lange her.
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
28 Aug. 2013 14:17An dem rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem neuen
Käufer wirst Du nichts rütteln können. Ist ja kein Diebesgut.
Was Dir bleibt sind Schadenersatzansprüche an den unlauteren
Verkäufer.
Trotzdem Panne, was der Verkäufer gemacht hat ... :bash:
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
28 Aug. 2013 11:08CR-AF 850
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Re: Wer hat den roten Achter gekauft?
27 Aug. 2013 21:07Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.