Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

27 Jan. 2006 19:44
#43708
...
ich sagte ja bin müde und möchte nach Hause,er fragte kommen Sie von der Arbeit,ich sagte nee,von Freundin....
Achim
:rofl:
- "Meister, wie kann ich lernen zu verzeihen?"
- "Wenn du aufhören würdest zu verurteilen, hättest du das Verzeihen gar nicht nötig!"
.

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

27 Jan. 2006 18:45
#43707
Ich hatte diese Woche nachts um 23 Uhr 30 auch ein Erlebnis mit den Grünen.Ich fuhr durch die Stadt,war müde,wollte nur noch nach Hause und stand an einer roten Ampel,hinter mir ein weiteres Auto.Polizeistreife kam entgegen,sah mich an,drehte fuhr uns nach.Ausserhalb der Stadt fuhr ich sehr zügig davon,hatte ja keine Lust auf Verkehskontrolle.Der andere bog ab also sie mir hinterher,ich war schon so 500m entfernt und gab ordentlich Stoff.Aber sie hatten irgendwie keine Chance mir hinterher zu kommen :grinsen1: .Im nächsten Ort,sind 50 km/h erlaubt fuhr ich diese,die Streife kam ordentlich angebrettert mit Fernlicht,hatten bestimmt 100/120 drauf.
Dann nochmals Lichthupe und Stop.Ich hielt an und fragte ob etwas sei.Verkehrskontrolle!
Der junge Polizist meinte: Sie fahren aber eine heiße Sohle.
ich sagte ja bin müde und möchte nach Hause,er fragte kommen Sie von der Arbeit,ich sagte nee,von Freundin.
Normal werde ich gefragt ob ich etwas getrunken hätte,doch diesmal kam: "Was haben sie getrunken?"
Ich sagte ordnungsgemäß ein Bier,der ältere Kollege grinste schon schadenfroh,Alkoholtest ergab 0,00 Promille,da grinste ich wieder.
Dann kam vom zweiten Kollegen ein knorriges "bitte fahren Sie jetzt aber etwas gemächlicher weiter".
Ich sagte,zwei Straßen weiter dann bin ich zu Hause.
Schönen abend noch.... :mrgreen-angel:

Achim
Gruß Achim
1.Platz Schönster 8er Bayerwaldtreffen 2010
E39 E31 E24

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

27 Jan. 2006 18:02
#43695
:shock: Der arme Kerl, der das Auto einmal kauft. Fährt einmal in die Schweiz, kriegt plötzlich die Karre abgenommen und muss dann für etwas zahlen, wovon er nichts weiß???
Ich kann mir das kaum vorstellen. Wenn das tatsächlich so sein sollte, bräuchte in Zukunft jeder Autokäufer eine eidesstattliche Erklärung über die "Knöllchenfreiheit" des Fahrzeugs...

Schnarri!!!
Wer lesen kann hat Vorteile! Oder hingen Dir wieder Deine Zotten in den Augen??? :mrgreen:

Zitat:
Die Schweizer holen sich von der deutschen Polizei den Namen des Fahrzeughalters.
Zitat Ende...

Alles klar? Die sind zwar dämlich - dafür jedoch gewieft - eine gefährliche Mischung. Das Kennzeichen ist denen Wurscht...
Rede aus Erfahrung :flop:

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

27 Jan. 2006 06:59
#43648
Erstens wird der neue Käufer selten das vorherige Kennzeichen übernehmen (wollen), sofern er überhaupt darf (selber Zulassungskreis).
...
....

Kennzeichen werden bei Abmeldung nur für ein halbes Jahr gesperrt und werden dann wieder ausgegeben. Und wenn`s denn zufällig ein gleiches Modell ist...
Zweitens läßt sich anhand des Zulassungsdatums im Fahrzeugschein an Ort und Stelle nachweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes nicht in Besitz war.
....

Damit könnte man auch den Vorbesitzer easy rauskriegen. Warum dann also nicht gleich...? Weil der Abstreiten würde gefahren zu sein...? Kennzeichen können auch gefälscht sein...? Verwirrung stiften kann man da allemal, beweis da mal was!!! :toothbrush:
DON'T PANIC!

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

26 Jan. 2006 23:33
#43640
:shock: Der arme Kerl, der das Auto einmal kauft. Fährt einmal in die Schweiz, kriegt plötzlich die Karre abgenommen und muss dann für etwas zahlen, wovon er nichts weiß???
Ich kann mir das kaum vorstellen. Wenn das tatsächlich so sein sollte, bräuchte in Zukunft jeder Autokäufer eine eidesstattliche Erklärung über die "Knöllchenfreiheit" des Fahrzeugs...

Erstens wird der neue Käufer selten das vorherige Kennzeichen übernehmen (wollen), sofern er überhaupt darf (selber Zulassungskreis).
Zweitens läßt sich anhand des Zulassungsdatums im Fahrzeugschein an Ort und Stelle nachweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes nicht in Besitz war.

Den Betrag muss ich auch noch korrigieren:
Es sind nur 160,- und nicht 260,- Teuro.

Und mein Bekannter hat sich dazu entschlossen, der Steuererhöhung in der Schweiz entgegenzuwirken und wird den Betrag entrichten.

Man wird zu diesem Thema auch in anderen Foren fündig ( z. B. www.radarforum.de ).
Diese decken sich weitgehendst mit den hier gemachten Aussagen, danke nochmal im Namen meines Bekannten.
 
Gruß Mike.

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

26 Jan. 2006 07:29
#43573
Richtig Spaß macht das erst mit der künftigen Totalüberwachung:

1) Automatische Kennzeichenerfassung durch Mautbrücke o.ä.
2) Ermittlung des Halters durch automatische Abfrage der Zulassungsdaten
3) Ermittlung der vorherigen Halter aufgrund der Fahrgestellnummer
4) Automatische Überprüfung der vorherigen Halter auf ausstehende Bußgeldbescheide
5) Automatische Erstellung eines EU-Bußgeldbescheides oder alternativ automatisches Ausrollen von Nagelketten und Alarmierung der Zollbehörde

Okay, die Schweiz ist nicht in der EU, aber sonst...

...Mike

P.S.: Selbiges geht natürlich auch, wenn das Durchfahren zweier Mautbrücken schneller vonstatten geht, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit dies erlaubt. Schöne neue Welt.
Bremen, Dunmurry, Göteborg, Levallois, München, Rüsselsheim

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

26 Jan. 2006 06:25
#43566
:shock: Der arme Kerl, der das Auto einmal kauft. Fährt einmal in die Schweiz, kriegt plötzlich die Karre abgenommen und muss dann für etwas zahlen, wovon er nichts weiß???
Ich kann mir das kaum vorstellen. Wenn das tatsächlich so sein sollte, bräuchte in Zukunft jeder Autokäufer eine eidesstattliche Erklärung über die "Knöllchenfreiheit" des Fahrzeugs...
DON'T PANIC!

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

25 Jan. 2006 18:09
#43482
Die Schweizer holen sich von der deutschen Polizei den Namen des Fahrzeughalters. Können jedoch rechtlich mit solch einer Lapalie nichts machen auf deutschem Boden - die deutsche Polizei intressiert das nen Sch**** da sie ja keine Einnahmen damit hat, nur Umtriebe... (anderst sieht der Fall bei richtigen Verstössen aus...)
Zurück zum Namen: Wird im System hinterlegt auf welches auch der Zoll einsicht hat - viel Spass bei der nächsten Einreise mit den Bearbeitungsgebühren :-)) Da muss man dann CASH auf den Tisch legen - Das Auto dient als Pfand

Bleibt nur eins: ZAHLEN --> Vieleicht fallen ja dadurch unsere Steuern :mrgreen:

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

25 Jan. 2006 00:04
#43406
Fahrzeug ist auf ihn zugelassen, aber der Vertrag läuft Ende März aus, danach hat er das Auto garantiert nicht mehr.
 
Gruß Mike.

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Re: Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

24 Jan. 2006 23:30
#43401
Mal ne Frage an die Schweizer Kollegen:

Ein deutscher Bekannter (und es war wirklich ein Bekannter und nicht ich), ist bei einem Schweizer Besuch in Zürich über eine rote Ampel gefahren (0,7s).
Nun ist ein Bußgeldbescheid eingetroffen.
Der Kollege fragt nun, was er denn tun kann, der Betrag ist deutlich höher als in Deutschland (so um die 260,-€) :flop:

Was würden die Schweizer, natürlich ganz unverbindlich, anraten?
(auch gerne via PM)

Anmerkung:
Er fährt dieses (Firmen-) Auto nur noch bis Ende März.
Hi Mike,
guter Rat von mir.
In den sauren Apfel beissen und BEZAHLEN !!! :mrgreen-angel:
Insbesondere dann, wenn das Nummernschild auf seinem Namen eingelöst ist.
Wenn er das unterlassen sollte, kann er sein blaues Wunder erleben, wenn er das nächste mal in die Schweiz kommt. Kein Witz. :harhar:
An einigen Stellen in der CH werden automatisch alle Nummerschilder eingelesen und mit einer Datenbank verglichen. Dort stehen nicht nur die gestohlenen Fahrzeuge drinnen. :shock:
Auf keinen Fall einen Streit mit CH-Behörden anfangen. Er verliert garantiert und es wird jedesmal teurer.
Falls das FZ auf die Firma zugelassen ist und diese beharrlich schweigen, könnte er Glück haben. Da dürfte es für die CH schwierig werden. Aber Achtung, dass Nummernschild sollte dann nicht mehr in die CH kommen :grinsen1:

Grüsse :winken:
Martin

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Rote Ampel in der Schweiz, was tun?

24 Jan. 2006 23:15
#43397
Mal ne Frage an die Schweizer Kollegen:

Ein deutscher Bekannter (und es war wirklich ein Bekannter und nicht ich), ist bei einem Schweizer Besuch in Zürich über eine rote Ampel gefahren (0,7s).
Nun ist ein Bußgeldbescheid eingetroffen.
Der Kollege fragt nun, was er denn tun kann, der Betrag ist deutlich höher als in Deutschland (so um die 260,-€) :flop:

Was würden die Schweizer, natürlich ganz unverbindlich, anraten?
(auch gerne via PM)

Anmerkung:
Er fährt dieses (Firmen-) Auto nur noch bis Ende März.
 
Gruß Mike.

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