Neue Bussen-Regelung in der CH
- SlingShot
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Re: Neue Bussen-Regelung in der CH
26 Nov. 2006 20:43
Was ne Kacke... die Schweiz wird sozialitisch. Dachte immer, die Schweiz ist der einzig saubere Inselstaat in der EU.
Ist ja schon wie bei uns. Die Leute welche sich reinhängen und was tun, werden (höher) bestraft. Wie war das doch gleich:' Das deutsche Wort für Anerkennung ist Neid'...
Gruß Michael
Ist ja schon wie bei uns. Die Leute welche sich reinhängen und was tun, werden (höher) bestraft. Wie war das doch gleich:' Das deutsche Wort für Anerkennung ist Neid'...
Gruß Michael
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- M6Achim
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Re: Neue Bussen-Regelung in der CH
26 Nov. 2006 12:06...Wird ein Arbeitsloser mit 130 km/h auf der Landstrasse erwischt, so kostet ihn das in Zukunft 1900 Franken. Sitzt am Steuer ein Investment-Banker mit Millionensalär am Steuer, kostet es 100 000 Franken...
...Tatsächlich ins Gefängnis muss nur noch, wer sich weigert zu bezahlen: und zwar einen Tag pro hundert Franken.
Grüsse :winken:
Martin
Dann geht der Investment-Banker für 3 Jahre in den Bau? :shock:
Schönes Märchen.
Den Knast als Ersatz finanzieller Strafe fände ich besser.
Ich glaube nicht, dass dem Banker die 100.000 genauso weh tun, wie die 1.900 des Arbeitslosen.
Das Einsitzen hätte dagegen eher umgekehrten Effekt. :grinsen1:
Gruß Mike.
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- Martin
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Neue Bussen-Regelung in der CH
26 Nov. 2006 11:30
Hi,
jetzt wird es für besoffene und Raser in der Schweiz sehr Ernst. Aber lest doch gleich selber:
SANKTIONEN Blechen statt brummen:
Ab 2007 werden die kurzen Gefängnis- durch Geldstrafen ersetzt. Lesen Sie mal, wie viel welche Übertretung kostet.
Wird ein Arbeitsloser mit 130 km/h auf der Landstrasse erwischt, so kostet ihn das in Zukunft 1900 Franken. Sitzt am Steuer ein Investment-Banker mit Millionensalär am Steuer, kostet es 100 000 Franken. Beide müssen davon aber nur einen Teil zahlen, der Rest ist auf Bewährung fällig, das heisst: Nur wer ein zweites Mal erwischt wird, muss bezahlen.
So will es das neue Strafgesetzbuch (StGB), das 2007 in Kraft tritt: Gefängnis bis sechs Monate wird durch eine einkommensabhängige Geldstrafe ersetzt - bei Verkehrs-, Drogen-, leichten Gewalt- und anderen Delikten.
Nun hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden (KSBS) Empfehlungen über das Strafmass verabschiedet: Es sind Einheiten, die nach finanzieller Situation zwischen 30 und 3000 Franken liegen. Für Fahren mit 1,5 Promille Alkohol etwa werden dreissig Einheiten fällig, also zwischen 900 und 90 000 Franken anstelle von Gefängnis.
Die Zeitung «Le Matin» hat die Tagessätze publiziert, SonntagsBlick hat Beispiele berechnet (siehe Tabelle). «Die Richter sind in ihren Entscheiden aber weiterhin frei», sagt KSBS-Präsident Michel-Andre Fels (46). Tatsächlich ins Gefängnis muss nur noch, wer sich weigert zu bezahlen: und zwar einen Tag pro hundert Franken.
Grüsse :winken:
Martin
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jetzt wird es für besoffene und Raser in der Schweiz sehr Ernst. Aber lest doch gleich selber:
SANKTIONEN Blechen statt brummen:
Ab 2007 werden die kurzen Gefängnis- durch Geldstrafen ersetzt. Lesen Sie mal, wie viel welche Übertretung kostet.
Wird ein Arbeitsloser mit 130 km/h auf der Landstrasse erwischt, so kostet ihn das in Zukunft 1900 Franken. Sitzt am Steuer ein Investment-Banker mit Millionensalär am Steuer, kostet es 100 000 Franken. Beide müssen davon aber nur einen Teil zahlen, der Rest ist auf Bewährung fällig, das heisst: Nur wer ein zweites Mal erwischt wird, muss bezahlen.
So will es das neue Strafgesetzbuch (StGB), das 2007 in Kraft tritt: Gefängnis bis sechs Monate wird durch eine einkommensabhängige Geldstrafe ersetzt - bei Verkehrs-, Drogen-, leichten Gewalt- und anderen Delikten.
Nun hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden (KSBS) Empfehlungen über das Strafmass verabschiedet: Es sind Einheiten, die nach finanzieller Situation zwischen 30 und 3000 Franken liegen. Für Fahren mit 1,5 Promille Alkohol etwa werden dreissig Einheiten fällig, also zwischen 900 und 90 000 Franken anstelle von Gefängnis.
Die Zeitung «Le Matin» hat die Tagessätze publiziert, SonntagsBlick hat Beispiele berechnet (siehe Tabelle). «Die Richter sind in ihren Entscheiden aber weiterhin frei», sagt KSBS-Präsident Michel-Andre Fels (46). Tatsächlich ins Gefängnis muss nur noch, wer sich weigert zu bezahlen: und zwar einen Tag pro hundert Franken.
Grüsse :winken:
Martin
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