Garantie, Gewährleistung und Kulanz

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

11 Juni 2007 21:59
#83899
:winken: Leute,
um nochmal auf das ursprüngliche Thema zu kommen, zwei O-Ringe waren hinüber.
Kosten € 199,- DC übernimmt(festhalten bitte!) kulanterweise € 100,- und das tollste, die sind im Recht :bash: !
Wäre das Lenkgetriebe kaputt, müßte das komplett übernommen werden... :shock:
Verkehrte Welt :mad: !

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

04 Juni 2007 14:45
#83418
:-k ach könnt´ ich nur das Gras wachsen hören :harhar: , wer mich schon ein wenig kennt(Telefon oder persönlich) der weiß dass ich
a) gerne nach Nürnberg käme und
b) gerne nach Nürnberg käme ....
.
.
.
z) kein Schiss vor Steinigungen habe :grinsen1:

P.S.: Keiner kann die Hand beißen die ihn füttert, auch UFO nicht :shock:

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

04 Juni 2007 13:31
#83415
Ich glaube der Harry kommt selbst nach Nürnberg :grinsen1:
wenn´s wahr wird :mrgreen:
Der letzte Wagen ist immer ein schwarzer Kombi...
Gruß Elmar

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

04 Juni 2007 13:28
#83414
, (denn die Mohnkuchen transportiert immer der Schorsch mit seinem Achter )

:winken:
Paßt jetzt zwar nicht so ganz zum Thema, aber heißt das, das wir wieder mal mit einem Mohnkuchen rechnen können? Etwa zum Nürnberg-Treffen? Ich würd' ihn auch abholen, dann hätte ich wenigstens 75 km Anreise und nicht nur 5.

Gruß
Georg

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

04 Juni 2007 07:23
#83387
Wie gesagt ... ist ziemlich theoretisch, wollte ich aber trotzdem anmerken.
:winken: ...passt aber so richtig zum Thema :grinsen1: .

Vielen Dank für die Hilfen, daraus kann ich schon ein paar Diskussionsgrundlagen ziehen(und anschließend dem Händler wohl so manchen Zahn... )

P.S.:Das Auto ist übrigens nicht gewerblich angemeldet, (denn die Mohnkuchen transportiert immer der Schorsch mit seinem Achter :lach0:) absetzten hin und absetzten her, die Neuwagenbesteuerung und weitere Gründe sorgen dafür, dass wir gar keine Dienstwägen haben!

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

04 Juni 2007 02:00
#83383
Nicht ganz. Es kommt dabei wohl auch noch darauf an, zu welchem Zweck das Fahrzeug erworben wird.

Okay ... jetzt wird die Diskussion etwas arg theoretisch ...

Wenn ich einen Kaufvertrag habe in dem eine juristische Person steht (z.B. GmbH, KG, ...) dann ist die Sache eindeutig, wenn ich aber einen Gewerbeschein habe und ein Einzelunternehmen, dann wird's schon nicht mehr so einfach. Und selbst wenn man z.B. nicht die Mehrwertsteuer zieht, heißt das ja noch lange nicht, daß es privat ist.

Ein Freund mir ist auch Jurist - und im Zweifelsfalle kann der Händler davon ausgehen, daß der Käufer, wenn er Einzelunternehmer ist, gewerblich handelt. Es muß schon offensichtlich sein, daß er das Fahrzeug nicht-gewerblich nutzt (z.B. hat eine Spedition mit vielen LKWs, kauft aber privat einen Motorroller) - ansonsten ist man höchstwahrscheinlich in der Pflicht nachzuweisen, daß man z.B. als Konditor nie Zutaten für die Torte - oder sogar ganze Torten transportiert hat :grinsen1:

Wie gesagt ... ist ziemlich theoretisch, wollte ich aber trotzdem anmerken.
Alpina B12 Coupe 5.0 Nr. 66

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

04 Juni 2007 00:23
#83381
Wobei ... so als Anmerkung - jeder mit einem Gewerbe und/oder einem Gewerbeschein ist nicht nicht-gewerblich ... !

Nicht ganz. Es kommt dabei wohl auch noch darauf an, zu welchem Zweck das Fahrzeug erworben wird. Die Juristen nennen den betreffenden Fall (Privat kauft bei Unternehmer) einen "Verbrauchsgüterkauf". Und der kann auch stattfinden, wenn sich ein Unternehmer wie Harry beim Händler ein Sternchen anlacht. Vorausgesetzt, er fährt mit der Kiste nachher nicht seine Kuchen durch die Gegend.

Der ADAC schreibt das so:
"Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt."

Im Übrigen habe ich bei der Recherche auch noch festgestellt, dass der Unternehmer beim Verkauf GEBRAUCHTER Waren die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzen darf. Nachdem aber nach 6 Monaten sowieso de facto nix mehr zu holen sein wird, ist das dann wohl eh egal ...

Viele Grüße
Gabriel

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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

03 Juni 2007 23:45
#83378
Nach meinen laienhaften juristischen Kenntnissen muß der gewerbliche Verkäufer Dir gegenüber als nichtgewerblichem Käufer zwei Jahre lang Sachmängelhaftung leisten.

Wobei ... so als Anmerkung - jeder mit einem Gewerbe und/oder einem Gewerbeschein ist nicht nicht-gewerblich ... !
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Re: Garantie, Gewährleistung und Kulanz

03 Juni 2007 20:26
#83356
Nach meinen laienhaften juristischen Kenntnissen muß der gewerbliche Verkäufer Dir gegenüber als nichtgewerblichem Käufer zwei Jahre lang Sachmängelhaftung leisten. Das bedeutet, dass er einen Mangel, der schon beim Verkauf bestand, auf seine Kosten beheben muss.
Nachdem das mit dem "schon bei dem Verkauf bestand" aber immer schwierig ist, gibt es auch dafür eine Regelung: In den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf wird per Gesetz IMMER davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand. Das heißt für Dich: Kauf nach dem 03.12.06, Mangel gestern gemeldet: Verkäufer muß auf seine Kosten den Mangel beheben.
NACH den ersten sechs Monaten mußt DU als Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand. Das wiederum ist in der Regel schwierig :harhar:
Ganz anders liegt der Fall, wenn der Verkäufer Dir eine Garantie (bei BMW gibts das für Gebrauchte als "EUROplus") zugesichert hat. Da könnte er dann auch für einen längeren Zeitraum die Übernahme aller oder auch nur bestimmter Mängelbeseitigungen zugesichert haben. Die Garantie ist auch in den Bedingungen frei formulierbar, und kann auf Motor und Getriebe beschränkt sein, Inspektionen zur Bedingung haben etc.

Viele Grüße
Gabriel

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Garantie, Gewährleistung und Kulanz

03 Juni 2007 19:43
#83353
:winken: ich weiß schon, ist ja fast unanständig ´nen Benz zu fahren, aber der dargestellte Sachverhalt dürfte bei einem gebrauchten BMW auch zu Irritationen führen:

Unser E320CDi hatte bereits 77000 km auf dem Kombibuckel, als wir ihn im Dezember 2006 vom Händler(DC-AG) kauften.
Seither erfreut er uns mit Diesel-Power und großem Rucksack, nervt aber immer wieder mit Mängeln. Zuletzt leckte die Servolenkung, genau sabbert aus zwei O-Ringen Hydrauliköl.
Keine große Sache, aber der Verkäufer labert ´rum von wegen Kulanz, Garantie, Gewährleistung, Mangel bzw. nicht vorhandenem Mangel bei der Auslieferung etc.
Beim Kauf hatte er natürlich von Gebrauchtwagengarantie gesprochen...
Seit Dezember und gut 15000 km hat Mercedes bereits diverse Reparaturen im Wert von ca. € 800,- erledigt - auf Garantie.
Jetzt wird wegen zweier O-Ringe und 1,5 Stunden Arbeit gemuckt, nicht die Welt, das ist klar, aber ich habe doch Anspruch auf kostenlose Reparatur, oder?

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