Winterreifen
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Re: Winterreifen
09 Dez. 2010 12:13
Ja, öfter mal was neues :mrgreen:
Knöllchentechnisch scheint es aber "preiswerter" zu sein mit 4 guten Sommerreifen im Schnee zu Fahren als mit 4 abgefahrenen Winterreifen :harhar: 1 zu 4 Punkte (mal abgesehen vom Fahrkomfort)
zum Thema "80 bei Nässe" oder so, sagte mal ein Polizist zu mir:
Wenn die Gischt spritzt ist es nass ! Das werten wir auf unseren Filmchen aus.
War für mich verständlich :toothbrush:
Knöllchentechnisch scheint es aber "preiswerter" zu sein mit 4 guten Sommerreifen im Schnee zu Fahren als mit 4 abgefahrenen Winterreifen :harhar: 1 zu 4 Punkte (mal abgesehen vom Fahrkomfort)
zum Thema "80 bei Nässe" oder so, sagte mal ein Polizist zu mir:
Wenn die Gischt spritzt ist es nass ! Das werten wir auf unseren Filmchen aus.
War für mich verständlich :toothbrush:
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- Motzi
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Re: Winterreifen
06 Dez. 2010 08:59
Ja, TiSi,
so ist halt der Deutsche Gesetzgeber.
Winterreifenpflicht gilt ab letzter Woche für alle Kraftfahrzeuge. " 2 Abs. 3a StVO. Und was ein "Kraftfahrzeug" ist, definiert sich nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und dort sind in § 2 als Kraftfahrzeuge definiert:
nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
Also auch ein Motorrad, ja selbst ein Mofa.
Tja, ein Jurist im Hause ersetzt den Fernsehmoderator. :devilchilli:
PS.: Die Gesetzesänderung ist genauso bescheuert wie die alte. Denn es gibt nirgends eine Definition, wann Schnee- oder Reifglätte herrscht. Da wird sich die Rechtsprechung wieder einen abbrechen müssen, wie z.B.
"eine Straße ist dann nass, wenn sie über und über mit Regentrofen bedeckt ist." (vgl. Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe)
so ist halt der Deutsche Gesetzgeber.
Winterreifenpflicht gilt ab letzter Woche für alle Kraftfahrzeuge. " 2 Abs. 3a StVO. Und was ein "Kraftfahrzeug" ist, definiert sich nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und dort sind in § 2 als Kraftfahrzeuge definiert:
nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
Also auch ein Motorrad, ja selbst ein Mofa.
Tja, ein Jurist im Hause ersetzt den Fernsehmoderator. :devilchilli:
PS.: Die Gesetzesänderung ist genauso bescheuert wie die alte. Denn es gibt nirgends eine Definition, wann Schnee- oder Reifglätte herrscht. Da wird sich die Rechtsprechung wieder einen abbrechen müssen, wie z.B.
"eine Straße ist dann nass, wenn sie über und über mit Regentrofen bedeckt ist." (vgl. Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe)
James, heute nehmen wir den Zwölfspänner!
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