Kindertauglichkeit
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- Thomas Fischer
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Re: Kindertauglichkeit
15 Nov. 2012 23:19Der Achim hatte oder hat einen alten 6er in weiß mit golfarbenen BBs Felgen.
Den alten 6er gibt es glaube ich gar nicht als Cabrio ???
??? E24 ???
Porsche 911 Carrera 4 GTS GG-HM 408
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Re: Kindertauglichkeit
15 Nov. 2012 20:02Ist im 6er Coupé wirklich so viel Platz?? Fahr selber nen 6er Cabrio und da ist im 8er auch net mehr Platz :shock:
In meinem schon und das sind Welten zum 8er. :top:
1.Platz Schönster 8er Bayerwaldtreffen 2010
E39 E31 E24
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- Thomas Fischer
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Re: Kindertauglichkeit
15 Nov. 2012 08:29Ganz abgesehen davon , das sich noch mehrere andere taugliche Familien-Fahrzeuge in meinem Fuhrpark befinden...
Und : Nein, ich will ganz und gar nicht so eine fürchterlich hässliche und verschlimmbesserte Chris-Bangle überdesignte Duschgelflasche fahren , geschweige denn bei meinen Kindern damit Augenkrebs produzieren.
Können wir uns jetzt wieder der gestellten Frage widmen ?
Der Achter ist ein Fahrzeug mit 4 amtlich zugelassenen vollwertigen Sitzen, in denen sich aber keine Rückhaltesysteme für Kinder einsetzen lassen.
....redete ich mir ein, als schon wieder etwas Unvorhergesehenes passierte...
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- Thomas Fischer
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Re: Kindertauglichkeit
15 Nov. 2012 06:22Dann denke ich mal das das Coupe innen breiter ist, weil beim Cabrio ja
L + R Platz für das Gestänge sein muß. Denke ich zumindest.
Vor allem ist beim 6er mehr Fußraum vorhanden.
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Re: Kindertauglichkeit
14 Nov. 2012 23:11Das meinst aber auch nur Du !
Aber nach Sibirien fahren wir mit dem Porsche Cayene oder mit dem Hummer. Da passen eh alle rein.
Der 8er ist für 2 Personen und ferdisch.
Bei einem Besuch in Dingolfing haben uns die Entwickler des E31 gesagt, das sie nur Rücksitze eingebaut haben, da die Versicherung für zeisitzige Coupe`s extrem teuer ist.
Das sind keine Sitze, das ist nur für die Optik.
Ist im 6er Coupé wirklich so viel Platz?? Fahr selber nen 6er Cabrio und da ist im 8er auch net mehr Platz :shock:
Steffen
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Re: Kindertauglichkeit
14 Nov. 2012 23:06... Ich wär so gern mal informiert, was "rechtlich" richtig ist . ...
... Und zwar so, das nicht nur der Gesetzeshüter ( sprich Polizei ) ,- sondern auch Versicherungen bei evtl. Schadenansprüchen befriedigt werden. ...
Ich denke, vorzugsweise geht es um o. g. Aussagen.
Und zu einer Rafting-Tour nach Sibirien nehme ich manche Kids mit, wenn auch nur auf dem Hinweg. :mrgreen-angel:
Gruß Mike.
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- Thomas Fischer
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Re: Kindertauglichkeit
14 Nov. 2012 22:34Aber nach Sibirien fahren wir mit dem Porsche Cayene oder mit dem Hummer. Da passen eh alle rein.
Der 8er ist für 2 Personen und ferdisch.
Bei einem Besuch in Dingolfing haben uns die Entwickler des E31 gesagt, das sie nur Rücksitze eingebaut haben, da die Versicherung für zeisitzige Coupe`s extrem teuer ist.
Das sind keine Sitze, das ist nur für die Optik.
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Re: Kindertauglichkeit
14 Nov. 2012 21:38Wenn ich eine Rafting-Tour in Sibirien buche,
bleiben die Kids sicher auch Zuhause ...
:grinsen1:
Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !
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- Thomas Fischer
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Re: Kindertauglichkeit
14 Nov. 2012 20:50Ich habe mit einen 650i gekauft.
Der hat zwar keine Klappscheinwerfer, aber man kann mit der ganzen Familie ( 4 Personen (2 Kleine und 2 Große)) problemlos fahren.
Der 8er ist einfach nur ein Fun-Auto für 2 Personen.
Aber im Porsche 911 ist auch nicht mehr Platz drin.
Nur so zur Info
Sorry
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- dickschiffuser
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Re: Kindertauglichkeit
14 Nov. 2012 14:52Ich habe die Antworten alle durchgelesen, jedoch ist das Mitnehmen von Kindern ja auch eine rechtliche Sache.
Gibt es hier Erfahrungen aus dem Alltag ( Polizei etc.. ) die Kindersitze eingefordert haben ?
Schliesslich ist ein fehlender Kindersitz ein Strafbestand und wird mit Punkten geahndet.
Ich wär so gern mal informiert, was "rechtlich" richtig ist .
Mich quält seit dem Kauf meines 8er BMWs eine Frage, die die Sachundigen dieses Forum hoffentlich beantworten können.
Es geht darum , wie im E31 8er Coupee Kinder befördert werden dürfen.
Und zwar so, das nicht nur der Gesetzeshüter ( sprich Polizei ) ,- sondern auch Versicherungen bei evtl. Schadenansprüchen befriedigt werden.
Das Hauptproblem was ich erkenne, ist das das 8er Coupee als vollwertiger 4-Sitzer seine Abnahmen und Eintragungen erhalten hat, jedoch mit ( für mich ) sogenannten Fond-Notsitzen ausgestattet ist, bei denen kein Kinderrückhaltesystem anwendbar ist.
Weder Isofix - noch das "Eingurten" eines Standart Integral-Kindersitzes sind beim 8er auch nur ansatzweise fachgerecht möglich. ( Das eine hat er nicht (( nämlich Isofix-Einschübe )) und das andere kann er nicht ( halbrunder Übergang zwischen Sitzauflage und Rückenlehne )).
Eine Sitzunterlage hat keine geforderte gerade Auflagefläche, weshalb diese Möglichkeit auch rausfällt, zumal im 8er die Gurtführung der Fondsitze so geführt ist, das ein Strangulieren bzw. Schnittverletzungen des verunfallten Kindes nicht schwer vorstellbar sind.
Deshalb habe ich viel gelesen, und um die Sache noch komplizierter zu machen hier das dazu passende Gesetz:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen
in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind,
nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,
die den *) genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.
Völlig unverständlich wird die Vorschrift jetzt dadurch, dass an Stelle des *) steht:
in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom
16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung
von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26),
der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist,
Weiter geht es in § 21 Abs. 1a StVO mit den Ausnahmen:
Abweichend von Satz 1
1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Satz 1 nicht anzuwenden,
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den
vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung
anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer
Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3. ist
a) beim Verkehr mit Taxen und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht
im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die
Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten
Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt,
wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung
möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige
Beförderung von Kindern gegeben ist.
Es folgt § 21 Abs. 1b StVO:
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter
drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr,
die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert
werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
daraus resultiert m.E. folgendes Fazit:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen
nur mitgenommen werden, wenn
* entweder amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) benutzt werden
* oder technisch keine Möglichkeit besteht, solche Rückhalteeinrichtungen zu
befestigen; dann aber nur auf den Rücksitzen.
Was ich einem Polizisten entgegnen würde, wenn er mich überprüft, weis ich nicht.
Wäre toll, wenn wir das Problem hier mal angehen könnten.
Zur Info: ich habe 2 Kinder , der "Kleine" ist 7jahre und 1,35m gross , die "Grosse" ist 9 jahre und 1,40cm.
Ich befördere die Kiddys ab und zu mit dem 8er, und das OHNE Sicherheitskindersitze oder Sitzkissen. Geht ja auch nicht. Eben "nur" mit den Seriengurten angeschallt.
Mich durchzuckt es jedesmal, wenn eine Polizeistreife meine Wege kreuzt, und entweder ich oder die Polizisten "unwissend" sind.
Wer kann hier helfen ?
Grüße
dsu
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- Thomas Fischer
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- Niels
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Re: Kindertauglichkeit
28 Nov. 2010 12:40ehrich gesagt... will ich gar nicht das da mehr als zwei leute einsteigen... deshalb ist es gut so wie es ist. ist eben ein coupe!!!! :lach0:
wer mehr platz braucht soll kombi oder bus fahren!
Es gibt auch noch Limousinen. Die eignen sich besonders gut zum Transport von vier Personen. :lach0:
Beim BMW 7er und beim 5er Gran Tourismo ist das auch für die Fondpassagiere ein besonderes Erlebnis. :mrgreen:
Wer auf einen überlegene Blick von oben Wert legt, dem empfehle ich die X-Fahrzeuge zum Transport von vier Personen. :grinsen1:
Der X6 war bei meinen Kindern bisher der Favorit. Allerdings auch wegen der Bildschirme in den Rückenlehnen der Vordersitze. :harhar:
Wenn Papa nicht im geringsten auf seinen Fahrspaß verzichten möchte, dann sollte er einen M5 kaufen,
oder auf den viertürigen 6er warten. :Drv:
Der 8er sollte einfach nicht das einzige Fahrzeug in der Garage sein, wenn man regelmäßig mehr als zwei Personen befördern möchte.
Es gibt ja auch kein falsches Wetter, sondern nur unpassende Kleidung! :toothbrush:
M-NH 840 - BMW 840Ci M-Individual - Avusblau
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Re: Kindertauglichkeit
28 Nov. 2010 12:20wer mehr platz braucht soll kombi oder bus fahren!
850CSI einfach nur geil!!!
5,6l Hubraum... Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
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- Daten-Salat
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Re: Kindertauglichkeit
28 Nov. 2010 02:53Eigentlich sollte der 8er ein 2 Sitzer werden.
Da aber die Versicherung für 2 Sitzer teurer ist wie die Versicherung für 4 Sitzer, hat man noch eine zweite Sitzreihe eingebaut.
...
Na ja, die Versicherungskosten für E31 sind ja heutzutage (z.B. im Vergleich zur Kfz.-Steuer) zum Glück kein Aderlass mehr, erst recht kein Argument für eine Konstruktionsänderung. Dank Spezialtarif aus Essen zahle ich für drei 8er weniger als für ein E36 Cabriolet.
Aber über fünf cm mehr Beinfreiheit hinten würde ich mich schön sehr freuen, damit ich mal einen Gast ein Stück Weges mitnehmen könnte. Zum Glück kann man immerhin drei Mohnkuchen transportieren.
Gruß:
Armin
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Re: Kindertauglichkeit
27 Nov. 2010 22:23nun hab ich viel zu viele
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- Thomas Fischer
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Re: Kindertauglichkeit
27 Nov. 2010 22:06Da aber die Versicherung für 2 Sitzer teurer ist wie die Versicherung für 4 Sitzer, hat man noch eine zweite Sitzreihe eingebaut.
Hat mir ein Entwickler des 8er`s beim München Treffen ( ich glaube 2007 ) gesagt.
Die 2. Sitzreihe ist nur so da.
Nicht zur Personenbeförderung.
Warum hat der 911er 4 Sitze?
Na kommts ?
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- phil316openair
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Re: Kindertauglichkeit
27 Nov. 2010 21:38da wäre mir die sicherheit der kleinen wichtiger
ich will es ja nicht beschreien, aber las da unterwegs mal was passieren, was NATÜRLICH keiner möchte
nun hab ich viel zu viele
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Re: Kindertauglichkeit
27 Nov. 2010 10:53...bin selber im 633CSI aufgewachsen, hat mir viel Spass gemacht auf den Ledersitzen herumzurutschen, Gurte gabs keine - mein Lieblingsplatz war auf dem Höcker in der Mitte.
...irgendwie hab ich dann doch auch ohne Helm, Kindersitz und Gurt meine Kindheit überlebt... :harhar:
schöne Grüsse - dani
ich wollte es nicht so sagen, am besten sitzen die knirpse ohne kindersitz oder hocker hinten, ist zwar nicht legal :Drv:
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Re: Kindertauglichkeit
26 Nov. 2010 20:39...irgendwie hab ich dann doch auch ohne Helm, Kindersitz und Gurt meine Kindheit überlebt... :harhar:
schöne Grüsse - dani
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Re: Kindertauglichkeit
26 Nov. 2010 20:20mk8er
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